Umweltbeauftragter
Der Umweltschutz umfasst alle Regelungen und Maßnahmen zum Schutze der Umwelt. Diese dienen dem Ziel, die natürlichen Lebensgrundlagen aller Lebewesen für künftige Generationen zu erhalten. Voraussetzung dafür ist die Bewahrung eines funktionsfähigen Naturhaushaltes.
Teilbereiche des Umweltschutzes sind der Natur- und Landschaftsschutz, der Boden-, Gewässer, Lärmschutz sowie der in Stuhr durch den Klimaschutzmanager wahrgenommene Klimaschutz. Dargestellt werden die Belange des Umweltschutzes auf kommunaler Ebene in speziellen Planwerken, wie dem Landschaftsplan, dem Klimaschutzkonzept und dem Lärmaktionsplan.
In der Gemeinde Stuhr ist der Umweltbeauftragte Ihr Ansprechpartner auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes. Bei der Umsetzung der Eingriffsregelung, artenschutzrechtlichen Fragen und der Betreuung der Stuhrer Natur- und Landschaftsschutzgebiete arbeitet er mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Diepholz (Fachdienst 67 - Kreisentwicklung) zusammen. Wenn Sie Fragen zu Natur- und Landschaft, Tieren und Pflanzen, Gewässern, Böden, Lärm- und Schadstoffen haben, wird der Umweltbeauftragte ihnen gerne weiterhelfen.
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